Regularien

Uns ist bewusst, dass unser Sportgerät nicht jedem zusagt und dass bei unserem Sport auch mal ein Unfall passieren kann oder dass dieses Sportgerät leider nicht immer nur dazu eingesetzt wird, wofür es angeschafft wurde.

Um hier so viel Sicherheit und Sorgfalt als nur möglich walten zu lassen, unterliegen wir einigen Regularien, an die wir uns streng zu halten haben.

Alles das, was beim Schießen gemacht wird, ist in unserer Sportordnung geregelt, herausgegeben vom Verband, dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Köln und bestätigt vom Bundesinnenministerium. Des weiteren haben wir “Feinheiten” zum Ablauf des Schießens in unserer Schießstandordnung geregelt, die Bestandteil der Sportordnung ist und für jeden Schießstand “verfeinert” werden kann. Wie unser Sportgerät beschaffen sein muss und welche Voraussetzungen unsere Schießstandaufsichten erfüllen müssen, regelt das Waffengesetz, Infos dazu gibst beim BMI (Bundesministerium des Inneren). Weiter sind alle Aufsichten, die mit Jugendlichen arbeiten, in der Kindeswohlprevention geschult.

Wer mehr zum ganzen Regelwerk wissen möchte, wendet sich bitte direkt an unsere Schießmeister.

Hier mal etwas anderes zum Regelwerk, eine Aufstellung bzw Erklärung zum Schießleiter, die verantwortliche Person am Schießstand:

Schießleiter, was ist das, wie geht das?

Immer dann, wenn auf einem Schießstand ein Schießen durchgeführt wird, ist dieses Schießen zu beaufsichtigen. Einzige Ausnahme dazu später.

Aufsicht, das ist das, was der Schießleiter grundsätzlich zu tun hat. Bevor jedoch das Schießen beginnt, geht die Schießstandaufsicht auf den Stand und schau sich um, kontrolliert die Stände, z.B. ob die Auflagen fest sind, die Beleuchtung in Ordnung ist, die Schießbahn frei ist von Hindernissen (Tische und Stühle, Besen, Leitern usw). Erst dann, wenn alles in Ordnung ist, darf mit dem Schießen begonnen werden!

Und mit der Aufnahme des Schießens beginnt die eigentliche „Arbeit“, die Aufsicht achtet darauf, dass sich alle Schützen so verhalten, wie es in unserer Sportordnung und der Schießstandordnung beschrieben ist. Dann ist er dafür verantwortlich, das z.B. nur mit zugelassenen Waffen und Munition geschossen wird, das die Anschlagsarten eingehalten werden und vor allem ist darauf zu achten, das niemand zu schaden kommen kann, also in aller Konsequenz die Sicherheit eingehalten wird.

Schießleiter, wie wird man das, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Da sind einige „Hürden“ zu überwinden, bevor Aufsicht geführt werden darf!

Vorbereitend sollte ein Ersthelferkurs besucht werden, dieser ist auch zwingend erforderlich für den zu absolvierenden Kurs in Waffensachkunde, wobei ich schon bei den Lehrgängen und Prüfungen bin.

Sachkundelehrgang: es ist ein Lehrgang in Waffensachkunde zu belegen und mit Prüfung abzuschließen, in dem wesentliche Dinge im Umgang mit Waffen und Munition vermittelt werden, das Waffenrecht, die Ballistik, die Richtlinie Schießstandbau, das Waffengesetz und die allgemeine Waffenverordnung werden besprochen sowie Vorschriften zu Notwehr, Notstand und Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft.

Ist diese Prüfung mit Erfolg abgeschlossen, folgt ein Lehrgang in Schießleitung, in dem besprochen wird, wie sich unser Verband, der BHdS, zusammensetzt und wie eine Sportordnung aufgebaut ist. Dann werden alle in unserer Sportordnung beschriebenen Altersklassen, Waffenarten, Anschlagsarten, Bekleidungen, Hilfsmittel, Wettkampfabläufe und der Ablauf der Meisterschaften erklärt. Die Art der zugelassenen Schießscheiben und die Regelungen zu Leistungsabzeichen werden angesprochen, die Regelungen zum „Jugendschießleiter“ und auch der Ablauf des Schießsportlehrgangs beschrieben.

Nach der Prüfung werden noch Beispiele gezeigt, was bei unsachgemäßer Aufsicht passieren kann, wie Pulverreste entsorgt werden und Tips für die tägliche Arbeit gegeben.

Wenn dann die Lehrgänge Waffensachkunde und Schießleitung absolviert und bestanden sind, kann der Schießstandbetreiber (oft der Brudermeister) in gegenseitiger Willenserklärung die Schießstandaufsicht übertragen. Das bedeutet, der Schießstandbetreiber überträgt zeitweise die Verantwortung auf dem Schießstand an den Schießleiter und dieser erklärt, die Verantwortung auch zu übernehmen!

Erst dann ist eine Person zur Aufsichtführung berechtigt ! !

So, nun die Ausnahme:

Derjenige, der generell zur Schießleitung nach bestandenen Prüfungen berechtigt ist, darf, so lange er sich alleine auf dem Schießstand befindet, schießen, ohne beaufsichtigt zu werden. Sobald sich 2 oder mehr Personen auf dem Schießstand befinden, hat mindestens eine Person Aufsicht zu führen!